Rittergut

Geschichte

Die erste Urkunde zu Cöthen - zusammen mit Falkenberg, Lichterfelde, Hohen- und Niederfinow – stammt von 1334.1 Im Alter von 19 Jahren bestätigt Ludwig der V darin den Ritter Gebolf von Nyseinkouny als neuen Besitzer. Ritter Michael von Cheyn und sein Sohn Heinrich werden als Vorbesitzer genannt, die vermutlich noch unter askanischer Herschaft um 1260 ins Land kamen.2

Abbildung aus P.W.Gercken: Ausführliche Stiftshistorie von Brandenburg Nebst einem Codice Diplomatico aus dem Brandenburgischen Stifts-Archiv; Die erste Abteilung - von dem Zustand der Provinz, worinn dieses Stift angelegt und ihren Bewohnern, 1766

HIER finden Sie den lateinischen Original Text der Urkunde aus Phillipp Wilhelm Gercken, Codex Diplomaticvs Brandenbvrgensis aus Originalen und Copial-Büchern, 1778

HIER finden Sie die deutsche Übersetzung von 2019 von Susanne Spies, Expertin für Mittellatinistik der Freien Universität Berlin; Geschäftsführerin von Philologia ev.; hierfür an dieser Stellen nochmal herzlichen Dank.

Explizit ein Rittergut ist in Cöthen schon 1375 durch die Besitzstandliste des Oberbarnim bei E. Fidicin belegt. Hier nun wird von Ihlow als Besitzer angeführt.3

1454 kauft das Kloster Chorin das Gut von diesen auf4 und Klaus der Alte von Sparr übernimmt die Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten.5

Nach der Reformation - Kurfürst Joachim der II wechselt 1539 zum protestantischen Glauben - verliert Kloster Chorin seinen Stand und seine Besitztümer werden neu vergeben. In Folge wechselt Cöthen noch 6x seinen Besitzer:

Jürgen Kune > Dr. Steel > von Holzendorf > Oberwachtmeister Christoph von Falkenberg > Bernd von Bornstedt > Reichsgraf von Flemming 6

bis es schließlich 1721 – vermutlich im Zusammenhang der seit 1717 vorbereiteten Trockenlegung des Oderbruchs7 durch Kauf beim geheimen preußischen Rat Gottfried von Jena ankommt, in dessen Familie es bis ins 20 Jh. hinein verbleibt.

ZEITZEUGE

Nicht nur Menschen erzählen Geschichten, sondern auch die Gebäude in denen sie lebten, die Geräte und Dinge, die sie umgaben. Irgendwann sind diese das einzige, was noch Auskunft darüber geben kann, wie etwas war, woraus sich unsere heutige Kultur entwickelt hat und wonach es sich lohnt, zu streben. Texte mit Worten, die auf etwas verweisen, das niemand mehr selbst wahrgenommen hat, bleiben leer. Deswegen sind materielle Zeitzeugen wichtig:

Unter vielfachen architektonischen Umgestaltungen war davon betroffen und überlebte das Rittergut Cöthen fünf Staatsformen, dabei siebenundzwanzig römisch-deutsche Herrscher13, den Deutschen Bund, den Norddeutschen Bund, das Deutsche Reich, die Deutsche Demokratische Republik, während dem u.a. die schwarze Pest (um 1350)14, den Einfall der Hussiten (um 1432) 15 , den 30 jährigen Krieg16, die Kopernikanische Wende, die Industrialisierung, zahlreiche technische Innovationen von der Elektrifizierung bis zur Digitalisierung, zwei Weltkriege und auch die deutsch-deutsche Wiedervereinigung

Fußnoten:

1. Erste urkundliche Erwähnung: 1334 in: Codex Diplomaticvs Brandenbvrgensis aus Originalen und Copial-Büchern, gesammelt und herausgegeben Phillipp Wilhelm Gercken, TOMUS VI Stendal, gedruckt by Daniel Christian Frantzen 1778 Abschnit II Diplomatarium Meso-Marchicum I. Ex Codice Saec. XIV Tabularii Regii Berlolin, S. 432/433

2. Auf eine Besitznahme Cöthens noch unter askanischer Herrschaft verweist der Name des ersten Besitzers: „von Cheyn/Cheine“, denn Cheyn/Cheine ist ein Ort bei Salzwedel an der vormaligen Ostgrenze des Ostfränkischen Reiches und Heiligen Römischen Reiches und war ein Stammsitz der Askanier Brüder und Markgrafen Johann I. und Otto III., die Brandenburg 1231-1267 regierten.

3. Erwähnung als Rittergut der von Ihlow: 1375 in: Die Territorien der Mark Brandenburg oder Geschichte der einzelnen Kreise, Städte, Rittergüter und Dörfer in derselben als Fortsetzung des Landbuches Kaiser Karl's IV. Bearbeitet von E. Fidicin, Stadt-Archivar; Theil II, Abschnitt II: Der Ober-Barnimsche Kreis Einleitung, S. VII: Tabelle zum Besitzstand im Ober-Barnim

4. Die Territorien der Mark Brandenburg oder Geschichte der einzelnen Kreise, Städte, Rittergüter und Dörfer in derselben, ebd. als Fortsetzung des Landbuches Kaiser Karl's IV. bearbeitet von E. Fidicin, Stadt-Archivar; Theil II, Abschnitt II: Der Ober-Barnimsche Kreis, S. 40

5. Angabe zu von Sparr in: Hohenfinow; Ort am Rande des Barnim: Chronik: 1258-1334-2007 zusammengestellt und erarbeitet von Helmut und Erika Schünemann Hrsg. Dr. Gisela Gooß; Frörderverein Kloster Chorin e.V. Druckhaus Eberswalde, Eberswalde 2007, S.17

6. Die Territorien der Mark Brandenburg ...ebd., S.40

7. Zur Nutzbarmachung und Besiedlung des Oderlandes im 19. Jh., Ausstellung im Landschafts- museum Schloss Altranft, Schautafel, Text: Kenneth Anders:„Zum Schutz der Landwirtschaft im Bereich der Oder erlässt der preußische König Friedrich Wilhelm I. 1717 die erste „Teich- und Uferordnung für die Lebusische Niederung an der Oder“. 1736 empfiehlt der Wasserbauingen- ieur Simon Leonhardt von Haerlem in einem Gutachten, der Oder schnellen Abfluss zu verschaffen, sie mit tüchtigen Deichen einzufassen und das Binnenwasser aufzufangen und abzuleiten. In den Jahren 1747-1753 wird mit gewaltigem Aufwand die Neuenhagener Halbinsel aufgeschnitten und bis nach Güstebiese ein Kanal für die Strom-Oder gegraben. Zwischen den neuen Deichen entsteht eine moderne Agrarlandschaft. Die Fischer stellen sich auf den Acker- bau um, derweil Bauern aus vielen Gegenden Europas in neuen Dörfern angesiedelt werden.“

8. Zur 1. offizielle Brenn- und Brautätigkeit in Cöthen: Statistisch-topografische Stadte-Beschreibungen der Mark Brandenburg. Des ersten Theils, erster Band, enthaltend den Ober-Barnimschen Kreis verfasset von Friderich Ludewig Joseph Fischbach 1786 Zweiter Abschnitt: Von dem Krug-Verlage, oder der Schank- Gerechtigkeit und der Krug-Lage. S. 205ff-228ff

9.,10.,11, ebd. 12. ebd. S.209

13. Siebenundzwanzig römisch-deutsche Herrscher gerechnet von Ludwig dem IV (1328-1347) bis Franz den II (1792-1806)

14., 15., 16., Die Territorien der Mark Brandenburg oder Geschichte der einzelnen Kreise, Städte, Rittergüter und Dörfer in derselben als Fortsetzung des Landbuches Kaiser Karl's IV. Bearbeitet von E. Fidicin, Stadt-Archivar; Theil II, Abschnitt II: Der Ober-Barnimsche Kreis, Einleitung